moves-adventures.de ist ein Angebot der Moves Fitness,- Gesundheits- und Wellnessclub GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Moves Fitness,- Gesundheits- und Wellnessclub GmbH & Co. KG (nachfolgend „Moves Adventures“ genannt) und dem Vertragspartner.


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit seiner Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Vertragspartner Moves Adventures den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) in deutscher Sprache erfolgen. 

1.2 Die Buchung erfolgt durch den Vertragspartner auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Mitreisenden. Der Vertragspartner verpflichtet sich für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Pflichten einzustehen.

1.3 Grundlage der Reiseanmeldung (Buchung) und der enthaltenen Leistungen sind die Reiseausschreibung durch und die ergänzenden Informationen von Moves Adventures für die jeweilige Reise sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es wird ergänzend auf Ziffer 3 verwiesen. 

1.4 Der Pauschalreisevertrag kommt erst mit der Annahme der Buchung (Reisebestätigung) durch Moves Adventures (per E-Mail oder Post) zustande. Eine mündliche, fernmündliche oder elektronische Bestätigung des Zugangs der Buchung stellt hingegen keine Annahme des Pauschalreisevertrags dar. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Moves Adventures dem Vertragspartner die Reiseunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. 

1.5 Sofern die Reisebestätigung von Moves Adventures von den Inhalten der Buchung des Vertragspartners abweicht, liegt ein neues Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrags durch Moves Adventures vor. An dieses Angebot ist Moves Adventures 10 Tage ab Zugang der Reisebestätigung nach S. 1 dieser Ziffer 1.5 gebunden. Der Pauschalreisevertrag kommt sodann auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern der Vertragspartner das Angebot durch ausdrückliche oder konkludente (schlüssige) Erklärung (z.B. Anzahlung oder vollständige Zahlung des Reisepreises) annimmt.

1.6 Moves Adventures weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, nach §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. In diesem Fall bestehen lediglich die gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsrechte (vgl. hierzu auch Ziffer 5 und 7). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; in diesem Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Zahlung

2.1 Zur Absicherung der Gelder des Vertragspartners bei Pauschalreisebuchungen hat Moves Adventures eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Ein Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten der R+V Allgemeine Versicherung AG wird dem Vertragspartner mit der Reisebestätigung übermittelt.

2.2 Mit Zugang der Reisebestätigung gemäß § 651 d Abs. 3 S 2 BGB sind innerhalb der darauffolgenden 14 Tage 10% des Gesamtreisepreises als Anzahlung fällig. 

2.3 Die Restzahlung auf den Gesamtreisepreis ist 14 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn der Sicherungsschein übergeben worden ist und feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen (Nichterreichen Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann.

2.4 Bei Kurzfristbuchungen (ab 14 Tage vor dem Leistungsbeginn) wird der Gesamtreisepreis unmittelbar fällig.

2.5 Gebühren gem. Ziffer 5.3 für den Fall eines Rücktritts werden sofort fällig.

2.6 Leistet der Vertragspartner die Anzahlung und/oder die Restzahlung auf den vereinbarten Reisepreis nicht entsprechend den vertraglich vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obschon Moves Adventures zur vertragsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bereit und in der Lage ist, Moves Adventures die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf die Anzahlung und/oder die Restzahlung des Vertragspartners besteht, ist Moves Adventures berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und dem Vertragspartner die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 in Rechnung zu stellen.

3. Leistungen

Umfang und Art der von Moves Adventures geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der der konkreten Reisausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Wird gemäß den Wünschen des Vertragspartners ein individueller Reiseplan zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung von Moves Adventures ausschließlich aus dem individuellen Angebot an den Vertragspartner und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

4. Leistungsänderungen

4.1 Vor Vertragsschluss ist Moves Adventures berechtigt jederzeit Änderungen der Reiseausschreibung vorzunehmen. Über eine etwaige Änderung der Leistungen wird der Vertragspartner von Moves Adventures unverzüglich informiert werden.

4.2 Änderungen von wesentlichen Reiseleistungen nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn sind nur gestattet, wenn Moves Adventures diese nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat und die Änderungen nicht erheblich sind sowie den Gesamtinhalt/-ablauf der gebuchten Leistung nicht grundlegend ändern oder beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners bleiben unberührt. 

4.3 Über etwaige Änderungen der gebuchten Leistungen wird der Vertragspartner von Moves Adventures unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informiert.

4.4 Der Vertragspartner ist im Fall einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung oder von Abweichungen von besonderen Vorgaben des Vertragspartners, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, berechtigt innerhalb einer von Moves Adventures gleichzeitig mit der Mitteilung nach Ziffer 5.3 gesetzten angemessenen Frist die Änderungen der gebuchten Leistungen anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder ein Angebot der Moves Adventures, sofern dies erfolgt ist, zur Umbuchung auf eine Ersatzreise zu verlangen. Sofern der Vertragspartner nicht innerhalb der durch Moves Adventures gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt die nach Ziffer 5.3 mitgeteilte Änderung der gebuchten Leistungen als angenommen. Moves Adventures wird den Vertragspartner in der Mitteilung nach Ziffer 5.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hierüber informieren.

4.5 Soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt. Wenn für die Moves Adventures bei der Durchführung der geänderten Leistungen oder der Ersatzpauschalreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten anfallen, wird die Moves Adventures dem Vertragspartner diesen Differenzbetrag erstatten.

4.6 Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler angebotener Reisen bleibt die Änderung und Abweichung einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages leider nicht auszuschließen. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Wettereinbrüche, behördliche Willkürmaßnahmen insbesondere ausländischer Behörden, unpassierbare Straßenverhältnisse, Probleme bei Grenzpassagen etc. können zu einer Änderung des vereinbarten Reiseablaufs führen. In diesem Fall werden von Moves Adventures adäquate Ersatzleistungen angeboten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Reiseleistungen mangelhaft sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

5.1 Vor Reisebeginn kann der Vertragspartner jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Moves Adventures zu erklären. Der Rücktritt kann formfrei erfolgen. Dem Vertragspartner wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 

5.2 Tritt der Vertragspartner vom Pauschalreiseertrag zurück oder tritt der Vertragspartner die Pauschalreise nicht an, verliert Moves Adventures den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann Moves Adventures jedoch, soweit der Rücktritt nicht von Moves Adventures zu vertreten ist und wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Moves Adventures unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären, eine angemessene Entschädigung für getätigte Aufwendungen und getroffene Reisevorbereitungen verlangen. Die Rücktrittsgebühren sind pauschalisiert. Sie richten sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Moves Adventures und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Auf Aufforderung durch den Vertragspartner wird Moves Adventures die pauschalierten Rücktrittsgebühren begründen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass Moves Adventures durch seinen Rücktritt kein Schaden entstanden sei oder die Gebühren wesentlich geringer seien als die pauschalierten Rücktrittsgebühren.

5.3 Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen pro Person bei Rücktritt: 

5.3.1 Reisen mit eigener Anreise Kunde:

ab Vertragsschluss bis 21 Tage vor Reisebeginn: 10%

ab 20. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 25%

ab 14. Tag vor Reisebeginn: 75%

am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen: 90%

5.3.2 Materialmieten:

• ab Vertragsschluss bis 1 Tag vorher: 10%

• am Tag der Miete oder durch Nichterscheinen: 70%

5.4 Moves Adventures behält sich vor, anstelle der der pauschalisierten Rücktrittsgebühren eine individuell berechnete, höhere Entschädigung zu fordern, sofern der Moves Adventures wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. Moves Adventures wird dann die Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung zu beziffern und zu belegen. Ist Moves Adventures in Folge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Moves Adventures die Rückerstattung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.5 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Innerhalb einer angemessenen Frist (mind. fünf Tage) vor Reisebeginn kann der Vertragspartner auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag mit Moves Adventures eintritt. Moves Adventures kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Vertragspartner dem Moves Adventures als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten möglicherweise entstehenden Mehrkosten.


6. Rücktritt und Kündigung durch Moves Adventures

6.1 Sofern die Reiseausschreibung/das Angebot ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl vorsieht und diese vertraglich vereinbart worden ist und diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so ist Moves Adventures berechtigt, bis 20 Tage vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Vertragspartner unverzüglich übermittelt. Abgestellt wird auf den Zugang der Rücktritterklärung bei dem Vertragspartner. Wenn zu einem früheren Zeitpunkt für Moves Adventures ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Moves Adventures den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Moves Adventures wird den gezahlten Reisepreis unverzüglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung beim Vertragspartner zurückerstatten. 

6.2 Moves Adventures ist berechtigt vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück zu treten, wenn Moves Adventures aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Pauschalreisevertrags verhindert ist. Moves Adventures wird den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes gegenüber dem Vertragspartner erklären. Tritt Moves Adventures vom Pauschalreisevertrag zurück, verliert Moves Adventures den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

6.3 Moves Adventures kann den Pauschalreisevertrag fristlos kündigen, wenn der Vertragspartner die Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Moves Adventures nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Pauschalreisevertrages auch ohne vorangehende Abmahnung gerechtfertigt ist. Rechtsfolge der Kündigung ist, dass der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweit erzielten Erwerbs behält. Der Anspruch von Moves Adventures auf den vereinbarten Reisepreis bleibt bestehen.  Moves Adventures muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Dies erfasst auch eventuell von einem Leistungsträger erstattete Beträge.

7. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

7.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß bzw. frei von Mängeln erbracht, so kann der Vertragspartner Abhilfe verlangen. Verlangt der Vertragspartner Abhilfe, hat Moves Adventures den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oderunter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Moves Adventures kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt

7.2 . Der Vertragspartner kann eine Minderung des vertraglich vereinbarten Reisepreises verlangen, wenn Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat den  Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gegenüber Moves Adventures unter den unten genannten Kontaktdaten bzw. gegenüber der örtlichen von Moves Adventures benannten Reiseleitung anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. 

7.3 Kann Moves Adventures infolge eines schuldhaften Unterlassens des Vertragspartners keine Abhilfe schaffen, kann der Vertragspartner weder Minderungs- noch Schadensersatzansprüche hinsichtlich der mangelhaften Reiseleistung geltend machen. 

7.4 Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Moves Adventures innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag in Textform kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Moves Adventures verweigert wird. Im Fall der Kündigung nach dieser Ziffer 8.4 schuldet der Vertragspartner Moves Adventures nur den auf die in Anspruch genommenen Reiseleistungen entfallenen Reisepreis.

8. Schadensersatz, Haftungsbeschränkung

8.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Vertragspartner unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn der Mangel beruht auf einem Umstand, den Moves Adventures nicht zu vertreten hat. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners besteht nicht, wenn der Vertragspartner den Mangel selbst verschuldet hat oder dieser durch einen Dritten, der weder Leistungserbringer von Moves Adventures noch in anderer Weise am Reiseleistungen beteiligt ist und auch nicht von Moves Adventures vorhersehbar oder vermeidbar gewesen ist oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden ist. Ist die Pauschalreise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden kann der Vertragspartner auch eine angemessene Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen.

8.2 Die vertragliche Haftung von Moves Adventures für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners nicht schuldhaft durch Moves Adventures herbeigeführt wird. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

8.3 Die Haftung von Moves Adventures für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf Sachschäden bezogen sind und nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

8.4 Eine Haftung von Moves Adventures für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die von einem Dritten erbracht werden und als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen) besteht nicht, sofern diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des dritten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, dass diese erkennbar für den Vertragspartner nicht Bestandteil der vereinbarten Reiseleistungen sind. 

8.5 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, die für einen Anspruch auf Schadenersatz bestimmte gesetzliche Voraussetzungen normieren oder Ausschlüsse vorsehen, so kann sich Moves Adventures gegenüber dem Vertragspartner hierauf berufen.

8.6 Teilnahme an Sport- und Ferienaktivitäten hat der Vertragspartner selbst zu verantworten. Für Unfälle, die bei solchen Veranstaltungen und Aktivitäten auftreten, haftet Moves Adventures nur, wenn Moves Adventures ein Verschulden trifft. Moves Adventures empfiehlt dem Vertragspartner den Abschluss einer Unfallversicherung.

9. Verjährung

9.1 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn wird verwiesen auf § 199 Abs. 1 BGB.

9.2 Gesetzliche Schadensersatzansprüche der Moves Adventures wegen Veränderungen oder Verschlechterungen an Sachen, die dem Vertragspartner im Rahmen der Durchführung der Reiseleistungen überlassen worden sind verjähren sechs Monate nach dem Ende der Pauschalreise.

10. Outdoorcharakter der Angebote

10.1 Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das sich eine überwiegende Anzahl der Angebote von Moves Adventures im Bereich Outdoor und Aktivsport bewegen und aus diesem Grund ein erhöhtes Verletzungs- und Gefahrenpotential besteht. Dem Vertragspartner obliegt es im Hinblick auf einzelne Inhalte, die ein solches erhöhtes Risiko mit sich bringen, selbst zu entscheiden, ob er an diesen jeweiligen Inhalten und Bestandteilen teilnimmt. Vor dem Beginn einer Tour/Aktivität mit einem erhöhten Verletzungs- und Gefahrenpotential wird eine Aufklärung hinsichtlich der einzelnen Bestandteile und Inhalte durchgeführt. Der Vertragspartner ist verpflichtet eine Belehrung zu unterschreiben. 

10.2 Der Vertragspartner wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass der Vertragspartner bei geführten Reisen bzw. Reiseleistungen im Falle des Kontaktverlustes zur Reisegruppe abzuwarten hat, bis ein Mitarbeiter oder Leistungsträger von Moves Adventures ihn aufsucht. Insofern trifft den Vertragspartner die Obliegenheit unmittelbar Kontakt zu einem Mitarbeiter von Moves Adventures oder einem Leistungsträger von Moves Adventures Kontakt aufzunehmen. Auch im Falle des Ausfalls des Reiseleiters von Moves Adventures oder einem Leistungsträger von Moves Adventures hat die Gruppe auf die Ankunft eines Vertreters zu warten.

10.3 Moves Adventures ist berechtigt, den Vertragspartner von einzelnen Leistungen vor Ort auszuschließen, wenn diese aufgrund erkennbarer körperlicher oder psychischer Verfassung, Alkohol- oder Drogenbeeinflussung eine Gefährdung bei der Reisedurchführung für sich oder die Gruppe darstellen.

10.4 Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der genannten Besonderheiten der Angebote auch Einschränkungen hinsichtlich der hygienischen Bedingungen (z. B. Sanitärhygiene) hinzunehmen sind. Die Verpflegung kann aus gleichem Grund teilweise auch nur auf einfachem Standard unter Einhaltung der hygienischen Bedingungen und Haltbarkeitsbestimmungen erfolgen.

10.5 Bei Aufenthalt in Camps, Herbergen und ähnlichen Einrichtungen ist die entsprechend gültige Hausordnung, die dem Vertragspartner zugänglich gemacht wird, einzuhalten.

10.6 Es wird darauf hingewiesen, dass eine erhöhte Beschädigungsgefahr von Kleidung und anderen Ausrüstungsgegenständen besteht.

10.7 Bei minderjährigen Reiseteilnehmern übernehmen das mitgereiste Betreuungspersonal bzw. die Erziehungsberechtigten die allgemeine Aufsichtspflicht. Für spezielle Leistungen trägt die Fachverantwortung für die Einhaltung von Sicherheitsstandard etc. der Reiseleiter von Moves Adventures.

10.8 Dem Vertragspartner wird empfohlen eine Unfallversicherung abzuschließen.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1 Moves Adventures informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. Impfung), die für die Reise und den Aufenthalt im Reisegebiet erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Vertragspartner ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise diesbezüglichen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, außer in den Fällen, in denen Moves Adventures schuldhaft seine Hinweispflicht nicht erfüllt hat.

12. Datenschutz

Moves Fitness- Gesundheits- und Wellnessclub GmbH & Co. KG, Inhaber: Stefan Stuckenberg, Handwerkshof 3, 49439 Steinfeld (Oldenburg) | info@moves-fitness-studio.de ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die Zwecke der Datenverarbeitung sind die Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung, einschließlich Rechnungsstellung, die weitere Zusendung von Veranstaltungsangeboten sowie die Anfertigung und Veröffentlichung von Teilnehmerfotos zu den obigen Zwecken. Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung stellen Art. 6 Abs. 1 b, Art 6 Abs. 1 c und Art. 6 Abs. 1 f DSGVO dar. Weitere datenschutzrechtliche Informationen finden Sie unter https://moves-adventures.de/datenschutz/.

13. Alternative Streitbeilegung

Moves Adventures nimmt derzeit nicht an einem (freiwilligen) Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Es wird auf die Online-Streitbeilegung hingewiesen: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) (sog. OS-Plattform) bereit, das jedoch mangels Teilnahme durch Moves Adventures durch den Vertragspartner nicht genutzt werden kann.

14. Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.


Diese AGB gelten für den Anbieter:

Moves Fitness,- Gesundheits- und Wellnessclub GmbH & Co. KG

Inhaber: Stefan Stuckenberg

Handwerkshof 3

49439 Steinfeld (Oldenburg)

Tel.: 0151 / 743 843 78

E-mail: info@moves-adventures.de

Handelsregisternummer: HRA 110739